- Hofpfalzgraf
- Hofpfalzgraf,mittellateinisch Comes palatinus caesareus, eine von Kaiser Karl IV. geschaffene Würde, die an die alte Stellung des Pfalzgrafen anknüpfte. Man unterschied: 1) das Kleine Palatinat, das nur persönlich erteilt wurde und zur Notarernennung, Vornahme von Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und später zur Erteilung bürgerlicher Wappenbriefe berechtigte; 2) das erbliche Große Palatinat mit dem zusätzlichen Recht der Erhebung in den einfachen Adelsstand und der Verleihung des Kleinen Palatinats; 3) das Institutionelle Palatinat, bei dem die Hofpfalzgrafwürde mit einem anderen Amt verknüpft wurde, z. B. seit 1575 mit dem Rektorat der Universität Helmstedt; in diesen Fällen wurden nur die Befugnisse des Kleinen Palatinats übertragen. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 ist die Einrichtung erloschen.
Universal-Lexikon. 2012.